Datenschutz
Die Vorstandschaft des TSC Bärnfels e. V 1970 hat in ihrer Sitzung am 08.10.2018 folgende Datenschutz Richtlinie beschlossen:
Mit der Datenschutz-Richtlinie soll ein Überblick über die im Verein verarbeiteten personenbezogenen Daten so wie über die Rechte der betroffenen Mitglieder gegeben werden:
- Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung durch den Verein ist der Vorstand, vertreten durch den jeweils 1. und 2. Vorsitzenden. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist aufgrund der geringen Personenzahl, die personenbezogenen Daten verarbeiten nicht erforderlich. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten zu dem Zweck, dabei nur in dem Umfang, wie er sie in dem Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses oder zur Ausübung und Erfüllung der sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten oder zur Wahrung seiner berechtigten Interessen benötigt. Relevante Daten sind dabei insbesondere die Personalien wie Namen, Adresse, sonstige Kontaktdaten, Bankverbindung, Geburtsdatum, aber auch die Dauer der Mitgliedschaft. Die Erhebung der Daten erfolgt in der Regel unmittelbar beim Mitglied selbst.
- Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind die datenschutzrechtlichen Erlaubnisnormen des Artikel 6 Abs. 1 DS-GVO, soweit erforderlich die Einwilligung des betroffenen Mitglieds.
- Innerhalb des Verein erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die diese zur Erfüllung in Ziffer 2 genannten Aufgaben brauchen. Außerhalb des Vereins werden die Daten weitergegeben an
- die Vorsitzenden, zu dem Zweck der Mitgliederverwaltung,
- die Kassiere, zu dem Zweck der Verwaltung der Mitgliedsbeiträge,
- die Schriftführer zu dem Zweck der Mitgliederinformation und -verwaltung,
- die Trainer, Spielleiter und Betreuer, zum Zweck der Spielverwaltung und Terminabsprachen.
Eine Absicht des Vereins, die personenbezogenen an ein Drittland oder an internationale Organisationen zu übermitteln, besteht nicht.
- Die Daten werden durch den Verein so lange verarbeitet, als dies zur Erfüllung der Aufgaben nach Ziffer 2 erforderlich ist. Sind die Daten danach nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht, spätestens nach Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses, es sei denn, deren Weiterverarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen, die bis zu 30 Jahre, im Regelfall jedoch 3 Jahre betragen.
- Als betroffene Person hat das Mitglied das Recht auf Auskunft, Berechtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit (Artikel 15 mit 20 DS-GVO). Auskunfts- und Löschungsrechte stehen allerdings, soweit gesetzlich zulässig, unter den Einschränkungen der §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht für das Mitglied das Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DS-GVO in Verbindung mit § 19 BDSG).
- Soweit durch das Mitglied eine Einwilligung erteilt worden ist, besteht das Recht zum jederzeitigen Widerruf, wobei der Widerruf erst für die Zukunft wirkt und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf davon unberührt bleibt.
- Im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft ist das Mitglied verpflichtet, seine personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, andernfalls das Mitgliedschaftsverhältnis nicht eingegangen oder aufrechterhalten werden kann.
- Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich eines Profiling besteht nicht.
- Die personenbezogen Daten sind sowohl bei der Vorstandschaft des TSC Bärnfels e.V 1970 hinterlegt, als auch beim Bayrischen Landessportverband.
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